Bis zu 20.000 Euro Förderung

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III: Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten.
(FAQs vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – vgl. Frage 2.4, Ziffer 14).

Förderfähig sind Kosten, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind.

Das Fehlen einer Schlussrechnung steht der Erstattungsfähigkeit der Kosten nicht entgegen; eine reine Beauftragung der baulichen Maßnahmen reicht hingegen nicht aus (mindestens Zwischenrechnungen erforderlich). Die Kosten, die ab November 2020 anfallen, sind dem jeweiligen Fördermonat zuzuordnen. Die Kosten März 2020 bis Oktober 2020 können frei auf den Förderzeitraum verteilt werden. Dabei ist für jeden einzelnen Monat die Höchstgrenze von 20.000 Euro zu beachten.

 

Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen umfassen z.B. Abtrennungen, Teilung von Räumen, Errichtung von Doppelstrukturen im Indoorbereich, um Schlangenbildung im ToGo Geschäft vorzubeugen (z.B. zweite Theke), Absperrungen oder Trennschilder sowie komplette Einrichtungs- und Ausstattungselemente im Bereich der Außengastronomie.

 

Alle FAQs zur „Corona-Überbrückungshilfe III“ finden Sie HIER
Informationen über „Antragstellung und Registrierung“ finden Sie HIER

 

Wir möchten unsere Kunden informieren und zeitgleich auch motivieren, sich bei den offiziellen Institutionen oder Ihrem Steuerberater über die aktuellen Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III zu informieren. Hier erhalten Sie auch eine rechtssichere Beratung. 

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Foto Hände mit Geld